1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen der
MLG miteinander leben und gestalten gemeinnützige GmbH (Müllestumpe)
An der Rheindorfer Burg 22
53117 Bonn
und Dritten (Gast) abgeschlossen werden.
Dies gilt unter Ausschluss von allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner.
2. Reservierungen/ Weiterverkauf
Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Diese Vereinbarung in Form einer Reservierung von bestellten Zimmern, ist für beide Vertragspartner bindend. Die Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer, gilt jeweils bis 19.00 Uhr des Anreisetages. Müllestumpe behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten, sofern nicht schriftlich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Dem Gast stehen die reservierten Zimmer ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach darf Müllestumpe über den ihm durch verspätete Übergabe entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Hotelzimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logis-Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass Müllestumpe kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise im Voraus vereinbart werden. In diesem Fall ist Müllestumpe berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 EUR pro angefangener Stunde zu berechnen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.
Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Zimmers, außer dies ist ausdrücklich vereinbart. Müllstumpe behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Räumen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für die Weitervermittlung von Räumen/Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu anderen Preisen als den zwischen Gast und Müllestumpe vereinbarten Zimmer-/Raumpreisen. Die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Müllestumpe ist unzulässig. Müllestumpe ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/ dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
Eine Nutzung des Zimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er Müllestumpe gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2.1 Seminar- und Veranstaltungsräume
Die gebuchten Seminar- und Veranstaltungsräume stehen dem Gast während der vertraglich vereinbarten Zeit zur Verfügung.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich vom Grundstück zu entfernen. Unterlässt dies der Gast, darf Müllestumpe die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Müllestumpe für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dieser Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
2.2 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit Müllestumpe für den Gast auf dessen schriftliche Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Gasts. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Müllestumpe von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gasts unter Nutzung des Stromnetzes des Haus Müllestumpe bedarf der schriftlichen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Müllestumpe gehen zu Lasten des Gasts, soweit Müllestumpe diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten, darf Müllestumpe pauschal erfassen und berechnen.
Der Gast ist mit Zustimmung von Müllestumpe berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann Müllestumpe eine Anschlussgebühr verlangen.
Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Gasts, geeignete, hierfür vorgehaltene kostenpflichtige Anlagen von Müllestumpe ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
Störungen an, von Müllestumpe zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden unverzüglich beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Müllestumpe diese Störungen nicht zu vertreten hat.
2.3 Beistellung einer Ersatzunterkunft
Müllestumpe kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
Eventuelle Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten von Müllestumpe.
3. Garantierte Reservierungen, Stornofristen
Ungarantierte Reservierungen verfallen nach 18:00 Uhr am Anreisetag. Sie müssen nicht storniert werden. Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mittels Kreditkartenummer bestätigt und die bestellten Zimmer nicht vor 18.00 Uhr am Anreisetag storniert.
Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der Gesamtbetrag für den gebuchten Aufenthalt abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet. Für Buchungen im Rahmen eines Kontingentvertrages oder für eine Reservierung von mehr als fünf Zimmern pro Nacht, gelten ggf. abweichend die in diesen Verträgen vereinbarten Stornofristen und sonstigen Vereinbarungen. Für Buchungen während Events und Messezeiten gilt eine Stornofrist von 14 Tagen vor Anreise (18:00 Uhr).
4. Vorauszahlung des Übernachtungspreises
Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Voraus zu bezahlen.
Alternativ: Müllestumpe ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
4.2. Preisänderungen
Die Preise können von Müllestumpe ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Leistungen (z.B. Art/Anzahl der gebuchten Zimmer, Teilnehmerzahl oder Aufenthalts-/ Veranstaltungsdauer etc.) wünscht und das Haus Müllestumpe dem zustimmt.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von Müllestumpe allgemein für die gebuchten Leistungen berechnete Preis, so kann Müllestumpe den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % erhöhen.
5. Steuern/ Gebühren/ Abgaben
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer Steuern, Gebühren und Abgaben behält Müllestumpe sich vor, diese Änderung an den Gast weiter zu berechnen.
6. Zahlung
Das Leistungsentgelt ist am letzten Buchungstag oder nach Vereinbarung spätestens 8 Tage nach Erhalt der sofort fälligen Rechnung – ohne Abzug – zahlbar auf unser Konto bei der Bank für Sozialwirtschaft:
DE73 3702 0500 0004 0055 00
Bei Zahlungsverzug ist Müllestumpe berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen, bei Gästen, die kein Verbraucher sind 9 Punkte über dem jeweiligen Basiszins.
Müllestumpe ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Müllestumpe ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine müssen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Bei Reservierung von Leistungen über € 500 behält sich Müllestumpe vor, eine Vorauszahlung in Höhe von 60% der bestellten Leistung zu fordern. Dieser Betrag ist 14 Tage vor Anreise fällig.
Aufrechnung gegenüber Müllestumpe ist nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung möglich.
Der Auftragnehmer behält sich vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
7. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung/Reduzierung)
7.1. Rücktritt vor Vertragsbeginn / von einer Option
Sofern zwischen Müllestumpe und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde (Option), kann der Gast bis dahin durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, ohne Ansprüche von Müllestumpe auszulösen.
7.2. Rücktritt vom Vertrag / Gesamtstornierung
Bei Tagungen/Seminaren kann der Gast bis 90 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung den Vertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige, schriftliche Erklärung auflösen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Müllestumpe.
Müllestumpe aufgrund der Buchung des Gasts verursachte Fremdkosten (z.B. Leihgebühren/Dienstleistungen) zahlt der Gast in jedem Fall entsprechend der Buchungsbestätigung, es sei denn, Müllestumpe kann die angefragte Dienstleistung Dritter kostenfrei stornieren.
Bei Stornierung/Rücktritt später als 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist Müllestumpe berechtigt, ihm entstehenden Schaden und getätigte Aufwendungen sowie entgangenen Gewinn ersetzt zu verlangen. Hierzu ist die Erhebung einer Pauschale zulässig.
Diese pauschalen Stornierungsgebühren betragen:
89 – 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Anreise: 10 % der Mietkosten
59 – 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Anreise: 20 % der Mietkosten
30 – 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Anreise: 50 % der Mietkosten
13 – 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Anreise: 80 % vom Gesamtumsatz
2 – 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Anreise: 100 % vom Gesamtumsatz
Zur Erklärung:
Der Gesamtumsatz beinhaltet die Mietkosten für Veranstaltungsräume, Medienmiete und die gebuchten Übernachtungen, Verpflegung und Sondervereinbarungen.
Etwaige ersparte Aufwendungen sind mit der vorstehenden Regelung abgegolten. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Haus Müllestumpe der eines höheren Schadens vorbehalten.
War zum Zeitpunkt des Rücktritts des Gasts noch kein Arrangement festgelegt, so wird bei Tagungen die für den vorgesehenen Zeitraum günstigste Pauschale der Berechnung zugrunde gelegt.
Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis. Bei vorzeitiger Abreise, die dem Haus Müllestumpe erst während des Aufenthaltes des Gastes bis 12.00 Uhr an einem Tage mitgeteilt werden, behält sich das Haus Müllestumpe vor, 100 % der Logiskosten pro Nacht zu berechnen, bis zum ursprünglichen Abreisedatum.
7.3. Änderung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
Die genaue Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mitgeteilt werden. Bei einer späteren Reduktion wird die ursprünglich angemeldete Teilnehmerzahl zur Grundlage der Berechnung.
Bei Abweichungen der Veranstaltungsteilnehmerzahl um mehr als 10% ist Müllestumpe berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu ändern, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
Im Fall einer Abweichung nach oben wird in jedem Falle die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Auch bei einer Reduktion der Teilnehmerzahl zahlt der Gast Müllestumpe aufgrund der Buchung des Kunden verursachte Fremdkosten (Leihgebühren/Dienstleistungen) entsprechend der Buchungsbestätigung in voller Höhe, es sei denn, Müllestumpe kann die angefragte Dienstleistung Dritter kostenfrei stornieren bzw. seinerseits reduzieren.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die nicht in der Sphäre von Müllestumpe liegen, und stimmt das Müllestumpe diesen Abweichungen zu, so kann Müllestumpe die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen.
Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann Müllestumpe die hierfür anfallenden Personalkosten aufgrund von Einzelnachweisen abrechnen, soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden. Einzelheiten werden einzelvertraglich geregelt.
7.4 Reduktion bei Hotelbuchungen
Nimmt ein Gast vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem ersten Übernachtungsdatum möglich. Eine Reduzierung der Personenzahl in einem Zimmer während des Aufenthalts hat keinen Einfluss auf den bestätigten Zimmerpreis.
Bei vorzeitiger Abreise, die Müllestumpe erst während des Aufenthaltes des Gastes bis 12.00 Uhr eines Tages mitgeteilt werden, behält sich Müllestumpe vor, 100 % der Logiskosten pro Nacht zu berechnen, bis zu dem ursprünglichen Abreisedatum.
8. Rücktritt von Müllestumpe
Müllestumpe kann – wie der Gast auch- bis 90 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung bzw. des vereinbarten Ankunftstages des Gastes den Vertrag einseitig auflösen ohne, dass gegenseitige Ansprüche entstehen.
Wird die vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Müllestumpe gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist Müllestumpe zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Wenn bei einer Option ein Rücktrittsrecht schriftlich vereinbart wurde, ist Müllestumpe in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Buchungsanfragen anderer Kunden nach den vorreservierten Hotelzimmern/Veranstaltungsräumen vorliegen und der Gast auf Rückfrage von Müllestumpe keine feste Buchung für diesen Zeitraum vornimmt.
Ferner ist Müllestumpe berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
• höhere Gewalt oder andere von Müllestumpe nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Hotelzimmer/Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Gasts, in Person des Gasts oder des Zwecks, gebucht werden;
• Müllestumpe begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen Müllestumpes in der Öffentlichkeit gefährden kann;
Müllestumpe hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt von Müllestumpe entsteht kein Anspruch des Gasts auf Schadensersatz.
Müllestumpe kann, ohne Einhaltung einer Frist, von der Zimmerreservierung zurücktreten, wenn der Vertragspartner die Durchführung der Haus- und Zimmerordnung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir in diesem Falle, so behalten wir den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen
9. Haftung
Müllestumpe haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Müllestumpe für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Müllestumpe sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von Müllstumpe steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Müllestumpe haftet ferner für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gasts auf Schadensersatz aus Vertrag sind ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Müllestumpe auftreten, wird Müllestumpe bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen und das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben/beheben zu lassen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet Müllestumpe nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Anzeige macht. Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Will der Gast Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 2.500 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit Müllestumpe zu treffen.
Zurückgebliebene Sachen des Gasts werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Ansonsten werden die Sachen drei Monate aufbewahrt. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere sechs Monate aufbewahrt und dann vernichtet.
Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht seitens Müllestumpe. Müllestumpe haftet nur für Schäden nach vorstehender Maßgabe. Müllestumpe haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Parkplatzes/Stellplatzes anzuzeigen.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Müllestumpe übernimmt die Aufbewahrung, Herausgabe und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen, des Gartens (mit Sport- und Spielgeräten) erfolgt auf eigene Gefahr.
Müllestumpe haftet wegen vertraglicher Schadensersatzansprüche max. bis zur Höhe des doppelten Reservierungspreises.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
Vorstehende Haftungsregelung und Verjährungsfrist gelten zu Gunsten von Müllestumpe auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
10. Müllestumpe haftet nicht
für Störungen in Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge, Schiffsreservierungen, Massagen, Kosmetik usw.).
11. Haftung des Gastes
Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Müllestumpe kann vom Gast die Stellung angemessener Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür darf Müllestumpe einen behördlichen Nachweis verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Müllestumpe berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Gasts zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Müllestumpe abzustimmen.
12. Mitgebrachte Speisen und Getränke
In den öffentlichen Bereichen ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück darf nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.
Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Aufwandsentschädigung).
13. Nichtrauchen in den Räumlichkeiten
Das Haus Müllestumpe ist ein Nichtraucherhaus. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Müllstumpe das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einen Betrag in Höhe von EUR 50,00 zu verlangen. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, daß Müllestumpe ein geringerer Schaden entstanden ist.
Müllestumpe ist darüber hinaus berechtigt Schadensersatz einschließlich eventueller Umsatzeinbußen wegen einer rauchbedingt nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen.
14. Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Zustimmung. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Ein mitgebrachtes Haustier hat frei von Krankheiten zu sein und darf keine Gefahr für andere Gäste oder das Personal darstellen und muss unter der ständigen Aufsicht des Gastes sein. Das Mitführen des Tieres beim Frühstück sowie an der Bar ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 10,00 pro Nacht an. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
15. GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Gast. Müllestumpe wird vom Kunden bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abweichung von diesem Textformerfordernis.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner von Müllestumpe Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Bonn.
Dies gilt auch für den Fall, daß der Vertragspartner entsprechend § 38 I ZPO keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.